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Raumplanungsverband EspaceSuisse: Kommentar zum neuen RPG2

Ein langer Weg mit unerfreulichem Ende



Samuel Kissling, Leiter Recht EspaceSuisse, und Damian Jerjen, Direktor, EspaceSuisse
Mittwoch, 08.11.2023

Das Resultat der in der Herbstsession verabschiedeten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) ist enttäuschend. Zwar wurde ein Stabilisierungsziel für Bauten ausserhalb der Bauzone aufgenommen, gleichzeitig lässt der Gesetzgeber aber erhebliche Mehrnutzungen und zusätzliche Ausnahmen zu. Dies gefährdet den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ernsthaft. Umso wichtiger sind deshalb klare und strenge Verordnungsbestimmungen und Umsetzungshilfen des Bundes. Eine Einschätzung zu RPG 2 von EspaceSuisse.

L

Lösungen für Art. 24c RPG :

- Ausscheiden von Streusiedlungsgebieten im Kanton Freiburg: Art.Art. 39 Abs. 1 Bst. a RPV

- RPG 2 umsetzen im Kanton (Gebietsansätze)

-- Anpassung Text Art. 42 Abs. 3 Bst. a RPV= Umsetzung von RPG2

- Motion die Mitte: 11.3285 "Erleichterung der Umnutzung zu Wohnzwecken oder für den Agrotourismus"

- Motion Burgherr: 23.3717 "Mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten"

- Gleicher Umgang wie mit altrechtlichen gewerblichen Bauten und Anlagen Art. 37a RPG/Art 43 RPV

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«Stillgelegte Bauernhäuser sinnvoller nutzen»  

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