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- Gründungsversammlung 04.10.2024


- Laufende Geschäfte im Kanton FR
- Aktuelles auf Bundesebene
- Zukunftspläne
- Erhaltene Rückmeldungen

04.10.2024 

Gründungsversammlung der
Interessensgemeinschaft Freiburg «Stillgelegte Bauernhäuser sinnvoller nutzen»

Was noch?
 

  • Wir sind Mitglied im Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums VSLG ein aktiver Austausch findet statt.

  • Wir sind Mitglied im Schweizer Verband für Raumplanung und Umweltfragen, EspaceSuisse und organisieren zur gegebenen Zeit einen Infoabend.

  • Wir veröffentlichen regelmässig Texte auf Linkedin.

Was läuft auf kantonaler Ebene?

 

Aktuell warten wir auf eine Antwort vom

Staatsrat J.-F. Steiert.

Der Kanton Freiburg hat bis jetzt keine Streusiedlungsgebiete im Richtplan ausgezuschieden. In einigen Kantonen kennt man diese Planungsinstrument schon seit einiger Zeit.

Mit der Anfrag /2022-CE-470 «Umgang und Umnutzung altrechtlich erstellter Bauten (Art. 24c RPG) in der Landwirtschaftszone»wollten wir vom Staatsrat wissen warum?

Der Staatsrat hat uns auf unsere Anfrage geantwortet. Dazu haben wir wiederum eine Stellungnahme verfasst und an ihn gesenet.

         

Anlässlich der Revision vom Raumpalnungsgetetz "Bauen ausserhalb der Bauzonen" wurden wir jedoch zweimal an einen Informationsanlass eingeladen. Herzlichen Dank!

Da die Kantone neu als möglichen Lösungsansatz für unser Anliegen Gebiertsansätze ausscheiden können, möchte der Staatsrat auf die neue Ramplanungsverfassung warten. Diese ist zur  Zeit in der Vernehmlassung.

Wir verstehen J.-F. Steiert. Trotzdem wäre das Instrument "Streusiedlung"  bereits jetzt ein möglicher Lösungsansatz. Dazu würden wir gerne weitere Gespräche führen zur Vorbereitung eines möglichen Vorgehens.

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Was läuft auf Bundesebene?

​Im Juni 2024 wurde die Raumplanungsverordnung zur

Revision in die Vernehmlassung geschickt.

Wir haben dazu eine Stellungnahme verfasst betreffend

den Nutzungsmöglichkeiten altrechtlicher Wohnbauten.

Wir bedanken uns  für die Möglichkeit, uns am Vernehmlassungsverfahren beteiligen zu dürfen.

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Unser zentrales Anliegen betrifft

Art. 42c Abs. 3 Bst. a RPV.

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​Wir können begründen, dass der in die Vernehmmlassung geschickte Vorschlag zu wenig weit geht.

Der von der Politik versprochene «mögliche Spielraum»

wird wenig bis gar nicht ausgeschöpft.

​​​Alle stillgelegten Bauernhäuser ab einer aBGF von

60 m2 sind mit einem Maximum von 60% zusätzlich

erstellbarer Wohnfläche weiterhin einer sinnvollen Ausbaumöglichkeiten beraubt. Altrechtliche Bauten

können somit das vorhandene Volumen nur zu einem sehr kleinen Teil ausschöpfen. Die neuen Anpassungen bleiben besonders für Haushalte, welche mehrere Generationen betreffen, auch künftig zu einschränkend

(Art. 108 Abs.4 BV).

In Anbetracht der Schweizerischen Vielfältigkeit von stillgelegten Bauernhäusern mit angebautem Ökonomieteil

sind zahlenmässige Einschränkungen nicht sinnvoll und

stehen im Widerspruch zum RPG2.  Wir haben in unserer

Stellungnahme dargelegt weshalb.

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Die neun Anpassungen sind nicht einfach zu verstehen.

Ganz klar ist aber, dass auch künftige Erweiterungen

von 100 m2 NICHT überall möglich sind.

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Laut den Erläuterungen vom Bundesrat wird mit den vorgeschlagenen Anpassungen zudem der Motion Burgherr (23.3717) Rechnung getragen. Diese wurde im Februar 24

vom Nationalrat knapp angenommen. Das Geschäft wird

noch vom Ständerat behandelt (Stand Okt. 24).

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Eine weitere Motion:

Wir haben spannende Rückmeldungen erhalten
auf unser Anliegen

·  

  • Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Stephan Scheidegger, stellvertretender Direktor

  • Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Raimund Rodewald, Geschäftsleiter

  • EspaceSuisse, Schweizer Verband für Raumplanung und Umweltfragen, Damian Jerjen, Direktor

 

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