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- Erhaltene Rückmeldungen auf unsere Anfragen
- Laufende Geschäfte im Kanton FR
- Aktuelles auf Bundesebene
- Zukunftspläne

Wir haben spannende Rückmeldungen erhalten
auf unser Anliegen

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  • Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Stephan Scheidegger, stellvertretender Direktor

  • Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Raimund Rodewald, Geschäftsleiter

  • EspaceSuisse, Schweizer Verband für Raumplanung und Umweltfragen, Damian Jerjen, Direktor

 

Was läuft auf kantonaler Ebene?

Aktuell warten wir auf eine Antwort vom

Staatsrat J.-F. Steiert

Wir sind gespannt auf seine Antwort zu unserer Stellungnahme vom 06.12.2023? Diese haben wir verfasst, betreffend seiner Antwort vom 25.04.2023 auf unsere Anfrage 2022-CE-470:

«Umgang und Umnutzung altrechtlich erstellter Bauten

(Art. 24c RPG) in der Landwirtschaftszone». Diese wurde eingereicht am 14.12.2022, von der ehemaligen Grossrätin

Susanne Schwander FDP und Grossrat Bruno Riedo SVP.

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Was läuft auf Bundesebene?

​Wir haben unserer Stellungnahme verfasst betreffend

den Nutzungsmöglichkeiten altrechtlicher Wohnbauten.

Wir danken für die Möglichkeit, uns am Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Raumplanungsverordnung zu beteiligen.

Unser zentrales Anliegen betrifft 

Art. 42c Abs. 3 Bst. a des RPV.

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Unserer Ansicht nach geht der in die

Vernehmlassung geschickte Vorschlag des

aufgeführten Artikels zu wenig weit.

Der von der Politik versprochene «mögliche Spielraum»

wird wenig bis gar nicht ausgeschöpft. Laut den

Erläuterungen wird mit der in Absatz 3 Buchstabe a vorgeschlagenen Anpassung der Motion Burgherr, 23.3717

«Mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten»,

Rechnung getragen.

​Wir können uns kaum vorstellen, dass Nationalrat Thomas Burgherr mit seinem Anliegen nur die im RPV-Entwurf vorgeschlagenen Änderungen erreichen wollte.

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Alle stillgelegten Bauernhäuser ab einer aBGF von

60 m2 sind mit einem Maximum von 60% zusätzlich

erstellbarer Wohnfläche weiterhin einer sinnvollen Ausbaumöglichkeiten beraubt. Altrechtliche Bauten

können somit das vorhandene Volumen nur zu einem sehr kleinen Teil ausschöpfen. Die neuen Anpassungen bleiben besonders für Haushalte, welche mehrere Generationen betreffen, auch künftig zu einschränkend

(Art. 108 Abs.4 BV).

In Anbetracht der Schweizerischen Vielfältigkeit von stillgelegten Bauernhäusern mit angebautem Ökonomieteil

sind zahlenmässige Einschränkungen nicht sinnvoll und

stehen im Widerspruch zum RPG2.  Wir haben in unserer

Stellungnahme dargelegt weshalb.

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Eine weitere Motion:

Was noch?

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  • Wir haben neue Vorstandsmitglieder.
    Am 06.09.24 fand die vorbereitende Vorstandssitzung der IG statt.

  • Die Gründungs-Mitgliederversammlung (MV) wird am 04.10.2024 statt finden.

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  • Wir veröffentlichen regelmässig Texte auf Linkedin.

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  • Wir sind Mitglied im Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums VSLG ein aktiver Austausch findet statt.

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  • Wir sind Mitglied im Schweizer Verband für Raumplanung und Umweltfragen, EspaceSuisse und organisieren zur gegebenen Zeit einen Infoabend.

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