- Mitgliederversammlung 04.10.2025 -
Einladung zur ersten Mitgliederversammlung
der Interessengemeinschaft Freiburg
«Stillgelegte Bauernhäuser sinnvoller nutzen»
Liebe Mitglieder und Interessierte
der Interessengruppe Freiburg «Stillgelegte Bauernhäuser sinnvoller nutzen»
Wie bereits angekündigt findet unsere erste Mitgliederversammlung demnächst statt.
Wir freuen uns sehr auf ein persönliches Kennenlernen und interessante Diskussionen.
Datum: Samstag, 4. Oktober 2025, 1000 bis 1230.
Ort: Route de la Chapelle 61, 1782 La Corbaz
Programm :
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1000 Empfang mit Kaffee, Abgabe einer Dokumentation
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1030 Referate durch Vorstandsmitglieder
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Wer sind wir, was wollen wir?
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Unsere Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren Raumplanungsgesetz
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Unsere Hauptargumente spezifisch für den Kanton Freiburg
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Wohnen und Freizeit
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Koexistenz mit der Landwirtschaft
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Zweitwohnungen und Nebenerwerb
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Nächste Schritte, ungefährer Zeitplan
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1130 Fragerunde, Diskussion
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1200 Gemütliches Beisammensein mit Züpfe und Käse
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Es ist uns sehr wichtig, eure Meinungen und Fragen ernst zu nehmen und eine konsolidierte Position innerhalb der Interessengemeinschaft zu bilden. Nur so können wir in der politischen Meinungsbildung und in der praktischen Umsetzung geeint und schlagkräftig auftreten.
Wichtig: damit wir die ungefähre Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer abschätzen können, bitten wir um Anmeldung (bitte Anzahl Personen angeben) oder Abmeldung an folgende Mailadresse: walter.franz@bluewin.ch
Mit freundlichen Grüssen
Franz Walter, Sekretär IG SBSN Bruno Riedo, Präsident IG SBSN


04.10.2024
Gründungsversammlung der
Interessensgemeinschaft Freiburg «Stillgelegte Bauernhäuser sinnvoller nutzen»
Was noch?
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Wir sind Mitglied im Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums VSLG ein aktiver Austausch findet statt.
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Wir sind Mitglied im Schweizer Verband für Raumplanung und Umweltfragen, EspaceSuisse und organisieren zur gegebenen Zeit einen Infoabend.
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Wir veröffentlichen regelmässig Texte auf Linkedin.
Was läuft auf kantonaler Ebene?
Aktuell warten wir auf eine Antwort vom
Staatsrat J.-F. Steiert.
Der Kanton Freiburg hat bis jetzt keine Streusiedlungsgebiete im Richtplan ausgezuschieden. In einigen Kantonen kennt man diese Planungsinstrument schon seit einiger Zeit.
Mit der Anfrag /2022-CE-470 «Umgang und Umnutzung altrechtlich erstellter Bauten (Art. 24c RPG) in der Landwirtschaftszone»wollten wir vom Staatsrat wissen warum?
Der Staatsrat hat uns auf unsere Anfrage geantwortet. Dazu haben wir wiederum eine Stellungnahme verfasst und an ihn gesenet.
Anlässlich der Revision vom Raumpalnungsgetetz "Bauen ausserhalb der Bauzonen" wurden wir jedoch zweimal an einen Informationsanlass eingeladen. Herzlichen Dank!
Da die Kantone neu als möglichen Lösungsansatz für unser Anliegen Gebiertsansätze ausscheiden können, möchte der Staatsrat auf die neue Ramplanungsverfassung warten. Diese ist zur Zeit in der Vernehmlassung.
Wir verstehen J.-F. Steiert. Trotzdem wäre das Instrument "Streusiedlung" bereits jetzt ein möglicher Lösungsansatz. Dazu würden wir gerne weitere Gespräche führen zur Vorbereitung eines möglichen Vorgehens.
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Was läuft auf Bundesebene?
Der überarbeitete Entwurf der revidierten Raumplanungsverordnung soll dem Bundesrat voraussichtlich im Oktober 2025 zum Beschluss vorgelegt werden. Das UVEK beabsichtigt, dem Bundesrat zu beantragen, das revidierte Raumplanungsrecht (Raumplanungsgesetz und Raumplanungsverordnung) auf den 1. Juli 2026 in Kraft zu setzen. Es ist denkbar, dass einzelne Bestimmungen bereits auf den
1. Januar 2026 in Kraft treten.
Im Juni 2024 wurde die Raumplanungsverordnung zur
Revision in die Vernehmlassung geschickt.
Wir haben dazu eine Stellungnahme verfasst betreffend
den Nutzungsmöglichkeiten altrechtlicher Wohnbauten.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, uns am Vernehmlassungsverfahren beteiligen zu dürfen.
Unser zentrales Anliegen betrifft
Art. 42c Abs. 3 Bst. a RPV.
Wir können begründen, dass der in die Vernehmmlassung geschickte Vorschlag zu wenig weit geht.
Der von der Politik versprochene «mögliche Spielraum»
wird wenig bis gar nicht ausgeschöpft.
​​​Alle stillgelegten Bauernhäuser ab einer aBGF von
60 m2 sind mit einem Maximum von 60% zusätzlich
erstellbarer Wohnfläche weiterhin einer sinnvollen Ausbaumöglichkeiten beraubt.
Altrechtliche Bauten können somit das vorhandene Volumen nur zu einem sehr kleinen Teil ausschöpfen. Die neuen Anpassungen bleiben besonders für Haushalte, welche mehrere Generationen betreffen, auch künftig zu einschränkend (Art. 108 Abs.4 BV).
In Anbetracht der Schweizerischen Vielfältigkeit von stillgelegten Bauernhäusern mit angebautem Ökonomieteil
sind zahlenmässige Einschränkungen nicht sinnvoll und
stehen im Widerspruch zum RPG2. Wir haben in unserer
Stellungnahme dargelegt weshalb.
Die neun Anpassungen sind nicht einfach zu verstehen.
Ganz klar ist aber, dass auch künftige Erweiterungen
von 100 m2 NICHT überall möglich sind.
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Laut den Erläuterungen vom Bundesrat wird mit den vorgeschlagenen Anpassungen zudem der Motion Burgherr (23.3717) Rechnung getragen. Diese wurde im Februar 24
vom Nationalrat knapp angenommen. Das Geschäft wird
noch vom Ständerat behandelt.
Änderung der Raumplanung zugunsten von
bestehenden bewohnten und teilweise bewohnten
Gebäuden ausserhalb der Bauzone
Eingereicht von: Ruch Daniel, FDP
Bekämpfer/in: Clivaz Christophe, Grüne Fraktion
Einreichungsdatum: 17.03.2025
Wir haben spannende Rückmeldungen erhalten
auf unser Anliegen
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Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Stephan Scheidegger, stellvertretender Direktor
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Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Raimund Rodewald, Geschäftsleiter
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EspaceSuisse, Schweizer Verband für Raumplanung und Umweltfragen, Damian Jerjen, Direktor