Aktuell möglicher Lösungsansatz
im Kanton Freiburg:
= Ausscheiden von Streusidlungsgebieten
im Richtplan FR
In einigen Kantonen wurde in vergangener Zeit das raumplanerische Instrument der «Streusiedlungen» angewandt.
In diesen traditionellen Streusiedlungsgebieten sind auch Umnutzungen von landwirtschaftlichen Gebäuden mit Wohnungen zum dauerhaften, ganzjährigen nichtlandwirtschaftlichen Wohnen möglich (Art. 39 Abs. 1 Bst. a RPV).
Für diese Ausbaumöglichkeiten kommen nur Bauten in Frage, in denen bereits gewohnt wird. Sind Wohnung und Ökonomieteil zusammengebaut, dürfen auch im Ökonomieteil einer solchen Baute Wohnräume eingebaut werden.
Es ist keine flächenmässige Begrenzung der Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb des Gebäudes vorgesehen.
Das künftige Ausscheiden von Streusiedlungsgebieten im Kanton Freiburg, ist somit ein sinnvolles Instrument, mit dem Ziel, dass bestehende Bauernhäuser zeitgemässer genutzt werden könnten.
Im Kanton FR gelten für altrechtliche Bauten demzufolge Art. 42 Abs. 3 RPV.
Was meint überhaupt EspaceSuisse zu unserem Anliegen?
Der Raumplanungsverband EspaceSuisse zeigt Verständnis für das Anliegen einer Lockerung von Art. 24c RPG.
Er verweist auf das künftige neue Raumplanungsgesetz. Mit dem vorgesehenen Planungsansatz (Gebietsansatz) können die Kantone spezifische Probleme angehen, wenn sie dafür eine Grundlage im kantonalen Richtplan schaffen. Diese Hürde ist aus Sicht des Verbandes wichtig, um den Trennungsgrundsatz nicht zu gefährden.
Unsere Bedenken dazu:
Sind die Kantone wirklich bereit für diese neuen Anpassungen im Richtplan? Haben sie dazu die nötigen Recourcen? Das Ausscheiden von Streusiedlungsgebieten wäre seit Jahren ein Lösungsansatz für den Kanton Freiburg. Nicht erst seit dem neuen RPG2, welches voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft tritt.
Bis jetzt wurden nur Weiler ausgeschieden im Richtplan vom Kanton Freiburg.
Mit der Anfrag /2022-CE-470 «Umgang und Umnutzung altrechtlich erstellter Bauten (Art. 24c RPG) in der Landwirtschaftszone»wollten wir vom Staatsrat wissen warum keine Streusiedlungsgebiete ausgeschieden wurden?