Viele Art. 24c RPG-Bauten sind von unnötigen Baueinschränkungen
betroffen.
Ausserhalb der Bauzonen:
Für die Berechnung einer möglichen Erweiterung innerhalb des bestehenden Bauvolumens, ist die anrechenbare Bruttogeschossfläche (=Wohnfläche 1972) massgebend.
In vielen Bauernhöfen fand damals das Wohnen auf kleinem Raum statt. Für diese Bauten müssen Lösungen gesucht werden.
Da innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens die anrechenbare Bruttogeschossfläche nicht um mehr als 60 Prozent erweitert werden darf, bleibt vorhandenes Volumen in Fällen ungenutzt.
Diese ehemaligen Wohnbauten mit angebautem Ökonomieteil, an bereits erschlossener oder leicht erschliessbarer Lage, sollen sinnvoller für zeitgemässe Wohnzwecke umgeändert werden können.
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